Pressemitteilung zum Atomwaffenverbotsvertrag

Am 22. Januar 2021 tritt der weltweite Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Formuliert wurde er schon 2017 in mehreren Sitzungen von einem großen Teil der Vereinten Nationen. Er verbietet die Entwicklung und Produktion, den Test sowie Erwerb, die Lagerung, den Transport, die Stationierung und den Einsatz von nuklearen Waffen sowie die Drohung damit. 86 Staaten haben den Atomwaffenverbotsvertrag bisher unterschrieben, 51 von ihnen haben ihn inzwischen ratifiziert. Mit der 50. Ratifizierung – durch Honduras – kann der Vertragendlich am 22.01.2021 in Kraft treten.

Dass unter den unterzeichnenden Staaten keine einzige Atommacht ist und auch kein NATO-Land, lässt ihn zu einem Symbol, gewissermaßen zur Makulatur werden, wie KritikerInnen bemängeln. Allerdings kann sich auf Makulatur, selbst quasi gesichtslos, eine starke Tapete, ein kräftiges Plakat deutlich besser halten. Das bedeutet, das Versprechen, keinen völkerrechtswidrigen nuklearen Krieg zu führen – im Bild die Tapete – wird dadurch glaubhafter und stärker unterfüttert. Niemand wird von der Hand weisen, dass ein Atomkrieg unendliches Leid über die Menschheit brächte. Die ‚Versuche‘ der USA 1945 in Hiroshima und Nagasaki mit ihren Auswirkungen bis heute bleiben im allgemeinen Gedächtnis. Nein, so etwas wollen wir wirklich nie wieder!

Das Problem ist, dass das Militärbündnis NATO nicht in solchen Kategorien denkt, sondern vielmehr die Doktrin der ‚nuklearen Abschreckung‘ verfolgt. Die Mitgliedstaaten müssen so hoch gerüstet sein, bis an die Zähne bewaffnet mit den stärksten Waffen, die wir kennen, also den nuklearen Waffen, dass jeder potentielle Gegner davon abgeschreckt wird. Nur so ist Frieden angeblich zu erhalten. ‚Sicherheitsarchitektur‘ nennt sich die Politik verharmlosend.

Die Geschichte zeigt, dass diese Denkweise noch nie dauerhaft funktioniert hat. Auch im Strafrecht nicht, ja selbst in der Erziehung haben Abschreckungsszenarien noch nie wirklich Untaten oder (Selbst-)Gefährdungen nachhaltig verhindert.

Dennoch wird weiter darauf gebaut, insbesondere die Politik der Vereinigten Staaten kennt keine Abweichung vom eingeschlagenen Weg. So lagern amerikanische Atomsprengköpfe bis heute im rheinland-pfälzischen Büchel. Diese sollen im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung von Flugzeugen der deutschen Bundeswehr in feindliche Ziele gelenkt werden. Nein! Deutschland soll den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und Amerika auffordern, seine Atomsprengköpfe abzuziehen und auch keine weiteren in Deutschland einzulagern. Ein neuer Präsident Amerikas eröffnet neue Gesprächsmöglichkeiten. Dies muss wahrgenommen werden!

Teile der Bundesregierung planen bisher im Zuge ihrer ‚Politik der atomaren Teilhabe‘ die nukleare Bewaffnung von Drohnen zu ermöglichen. Deutsche Soldaten sollen so im Gefechtsfall weniger gefährdet sein. Welche ‚Kollateralschäden‘ ein Gebrauch dieser Waffe in der Zivilbevölkerung eines ‚feindlichen Landes‘ verursachen würde, konnte in Afghanistan und im Irak beobachtet werden. Wären die Drohnen atomar bestückt, käme deren Einsatz einem ‚kleinen Hiroshima‘ gleich. Doch siehe oben: So etwas wollen wir nie wieder!

Deshalb muss die SPD bei ihrem ‚Nein!‘ zur (atomaren) Drohnenbewaffnung bleiben. Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten. Gespräche mit den USA müssen einen Abzug aller Atomsprengköpfe von deutschem Boden zum Ziel haben.

Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags ist ein ‚Sieg für die Menschheit‘, aber auch ein Auftrag.

Das Friedensforum Fürth fordert die Bundesregierung auf, sich dringend um diese Fragen zu kümmern und den Begriff ‚Abrüstung‘ endlich wieder mit Leben zu füllen.

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